Luft- und Materialproben

  • Zur Beurteilung der Schimmelbelastung ist ein Bericht des Mikrobiologen unabdingbar. Um diesen Bericht erstellen zu können benötigt der Mikrobiologe Luft- und Materialproben.
  • Um die Gattung des Schimmelpilzes und damit die Gefährdungseinstufung zu bestimmen, ist bei sichtbarem Befall eine Materialprobe obligatorisch. Möglich ist dies durch das entnehmen einer Probe des befallenen Materials (z.b. einer Tapete) oder durch eine Abklatschprobe auf Objektträger oder Nährboden, falls das Material nicht beschädigt werden darf. Bei einem besonders gefährlichem Schimmelpilz kann auch ein Schnelltest vor Ort durchgeführt werden.
  • Luftproben bestehen aus mehreren Proben aus Innenräumen und der Außenluft. Diese Proben werden mit einem Luftsammler entnommen. In diesen wird ein Nährboden eingelegt und mit einer definierten Luftmenge "beschossen". Pro Probeentnahmeort werden zwei verschiedene Nährböden eingesetzt, je ein Nährboden Malzagar und ein DG18. Die Proben werden fachmännisch verschlossen und an ein Labor versandt. Der kurzfristig erstellte Bericht wird mit dem Kunden besprochen und weitere erforderliche Maßnahmen abgestimmt.
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